Rim head 1

Rasenmäherbetriebs-Verordnung - Mittagsruhe

Verordnung über den Betrieb von Rasenmähern in der Gemeinde Rimsting vom 18.11.2010


Anmerkung / Bitte der Gemeinde-Verwaltung Rimsting:
Die im Bereich Haus- und Gartenpflege tätigen Firmen/Gewerbebetriebe werden von der Gemeinde im Sinne der guten Nachbarschaft ebenfalls zur Einhaltung der obigen Verordnung gebeten. Das gilt auch für den Betrieb von Laubbläsern, Motorsägen usw. welche die Mittagsruhe genauso stören.
Vielen Dank!

 

Ähnliche Beiträge

 

   Gemeinde Rimsting 
mail green  tel green

 

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.