Verordnung über den Betrieb von Rasenmähern in der Gemeinde Rimsting vom 18.11.2010
Anmerkung / Bitte der Gemeinde-Verwaltung Rimsting:
Die im Bereich Haus- und Gartenpflege tätigen Firmen/Gewerbebetriebe werden von der Gemeinde im Sinne der guten Nachbarschaft ebenfalls zur Einhaltung der obigen Verordnung gebeten. Das gilt auch für den Betrieb von Laubbläsern, Motorsägen usw. welche die Mittagsruhe genauso stören.
Vielen Dank!





