Plakatierungsverordnung
-Anlage zur Plakatierungsverordnung Plakatwand-Standorte (pdf,0,5MB)
- Anlage Ortsplan (pdf,0,5MB)
Sonderhinweise für Wahlplakate:
6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahlen oder Abstimmungen
gilt die Beschränkung der gemeindlichen Verordnung nicht; in diesem Zeitraum dürfen Wahlplakate auch außerhalb der Plakatanschlagtafeln (insbesondere mittels beweglicher Wahlplakatständer) angebracht werden.
Die Gemeinde bietet aber (als Service-Angebot zur Unterstützung der Parteien) zusätzliche große Anschlagtafeln für die Wahlen an, welche an folgenden Standorten (siehe auch Lageplan/als Anlage der Verordnung beigefügt ist) aufgestellt werden:
Greimharting: Kreisstraße bei Zufahrt Kirchplatz Greimharting (gegenüber Wertstoff-Sammelplatz)
Rimsting: am Kreisverkehr Abzweigung bei Anwesen Bahnhofstraße 2
Rimsting: Bushaltestelle Rimsting-Bahnhof, Ecke Bahnhofstraße / Kalkgrubstraße
Rimsting: vor der Grundschule Rimsting an der Priener Straße 2 (zwischen Sporthalle und Rathaus)
Rimsting: Ecke Priener Straße / Abzweigung Greimhartinger Straße
Pinswang: an der Kreisstraße RO 22, gegenüber Metzgerei (bei Transformatorhaus)
BITTE nutzen Sie bevorzugt diese Möglichkeit für Ihre Wahlwerbung unter Beachtung folgender Regeln:
Pro Partei je Anschlagtafel nur 1 Plakat
Hinweis auf Plakatierungs-Infoschreiben des Landratsamt Rosenheim (pdf, 0,5 MB)
keine Plakate überkleben oder versetzen
keine Abstände zwischen den Plakaten
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Ordnungsamt im Rathaus; Tel. 08051/6876-27.
Hinweis auf Plakatierungs-Infoschreiben des Landratsamt Rosenheim (pdf, 0,5 MB)
Hinweis zu weiterem Plakatierungs-Schreiben vom Landratsamt Rosenheim (pdf, 1 MB)