Plakatierungsverordnung
-Anlage zur Plakatierungsverordnung Plakatwand-Standorte (pdf,0,5MB)
- Anlage Ortsplan (pdf,0,5MB)
Sonderhinweise für Wahlplakate:
6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahlen oder Abstimmungen
gilt die Beschränkung der gemeindlichen Verordnung nicht; in diesem Zeitraum dürfen Wahlplakate auch außerhalb der Plakatanschlagtafeln (insbesondere mittels beweglicher Wahlplakatständer) angebracht werden.
Die Gemeinde bietet aber (als Service-Angebot zur Unterstützung der Parteien) zusätzliche große Anschlagtafeln für die Wahlen an, welche an folgenden Standorten (siehe auch Lageplan/als Anlage der Verordnung beigefügt ist) aufgestellt werden:
Greimharting: Kreisstraße bei Zufahrt Kirchplatz Greimharting (gegenüber Wertstoff-Sammelplatz)
Rimsting: am Kreisverkehr Abzweigung bei Anwesen Bahnhofstraße 2
Rimsting: Bushaltestelle Rimsting-Bahnhof, Ecke Bahnhofstraße / Kalkgrubstraße
Rimsting: vor der Grundschule Rimsting an der Priener Straße 2 (zwischen Sporthalle und Rathaus)
Rimsting: Ecke Priener Straße / Abzweigung Greimhartinger Straße
Pinswang: an der Kreisstraße RO 22, gegenüber Metzgerei (bei Transformatorhaus)
BITTE nutzen Sie bevorzugt diese Möglichkeit für Ihre Wahlwerbung unter Beachtung folgender Regeln:
Pro Partei je Anschlagtafel nur 1 Plakat
keine Plakate überkleben oder versetzen
keine Abstände zwischen den Plakaten
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Ordnungsamt im Rathaus; Tel. 08051/6876-27.
Hinweis auf Plakatierungs-Infoschreiben des Landratsamt Rosenheim (pdf, 0,5 MB)