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Hinweis auf die Plakatierungsverordnung

Plakatierungsverordnung

-Anlage zur Plakatierungsverordnung Plakatwand-Standorte (pdf,0,5MB) 

- Anlage Ortsplan (pdf,0,5MB) 


Sonderhinweise für Wahlplakate:

6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahlen oder Abstimmungen
gilt die Beschränkung der gemeindlichen Verordnung nicht; in diesem Zeitraum dürfen Wahlplakate auch außerhalb der Plakatanschlagtafeln (insbesondere mittels beweglicher Wahlplakatständer) angebracht werden.

 Die Gemeinde bietet aber (als Service-Angebot zur Unterstützung der Parteien) zusätzliche große Anschlagtafeln für die Wahlen an, welche an folgenden Standorten (siehe auch Lageplan/als Anlage der Verordnung beigefügt ist) aufgestellt werden:

 

Greimharting: Kreisstraße bei Zufahrt Kirchplatz Greimharting (gegenüber Wertstoff-Sammelplatz)

Rimsting: am Kreisverkehr Abzweigung bei Anwesen Bahnhofstraße 2 

Rimsting: Bushaltestelle Rimsting-Bahnhof, Ecke Bahnhofstraße / Kalkgrubstraße

Rimsting: vor der Grundschule Rimsting an der Priener Straße 2 (zwischen Sporthalle und Rathaus)  

Rimsting: Ecke Priener Straße / Abzweigung Greimhartinger Straße

Pinswang: an der Kreisstraße RO 22, gegenüber Metzgerei (bei Transformatorhaus)

 

BITTE nutzen Sie bevorzugt diese Möglichkeit für Ihre Wahlwerbung unter Beachtung folgender Regeln:

Pro Partei je Anschlagtafel nur 1 Plakat

keine Plakate überkleben oder versetzen

keine Abstände zwischen den Plakaten

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation!

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Ordnungsamt im Rathaus; Tel. 08051/6876-27.


Hinweis auf Plakatierungs-Infoschreiben des Landratsamt Rosenheim (pdf, 0,5 MB)

 

   Gemeinde Rimsting 
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