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Führerschein

Führerscheine werden vom Landratsamt Rosenheim ausgestellt.
(INFO-Telefon: 08031/392-01)

Eine generelle Verpflichtung zum Führerschein-Umtausch besteht bis spätestens 2033; die Details zu den Umtauschfristen ersehen Sie in der PDF-Auflistung Führerschein-Umtausch (bitte hier klicken).

Pressemitteilung vom Landratsamt Rosenheim zum Führerschein-Umtausch Zwischenstand / Mobiles Verkehrszentrum (pdf, 2 MB)

Bei Zweifel hierzu wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle (z.B. Prien) oder (wie auch zur Umschreibung selbst) an das Landratsamt in Rosenheim. Zur Führerschein-Umschreibungsbeantragung ist beim Landratsamt Rosenheim- Zulassungsstelle für die Klassen A (früher 1), B (früher 3), M (früher 4), L und T (früher 5) mit einem neuen Foto sowie gültigem Personalausweis und dem alten Führerschein vorzusprechen. Falls Ihr alter Führerschein nicht vom Landratsamt Rosenheim ausgestellt wurde, ist von der Führerscheinausstellungsbehörde eine Führerschein-Karteikartenabschrift zu besorgen und bei der Antragstellung mitzubringen.

Für die Klassen C (früher 2/LKW) und D (früher 2/Personenbeförderung) ist evtl. die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder Augenattest bzw. Führungszeugnis notwendig. Die Formulare/Anträge hierzu sind im Rathaus, Zimmer 7 erhältlich.

Empfehlung: Eine vorherige kurze telefonische Nachfrage beim Landratsamt Rosenheim, Abt. Führerschein unter Telefon 08031/392 -5330 oder -5353
oder bei der Gemeinde Rimsting, Bürgerbüro Tel. 6876-0 ist empfehlenswert, da je nach Führerscheinklassenkombination unterschiedliche Formulare oder Dokumente vorzulegen sind.
Die Gebühren zwischen € 29,90 bis € 52,-- (je nach Führerscheinklasse unterschiedlich) sind bei Antragstellung zu bezahlen.

 

   Gemeinde Rimsting 
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