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Ausweis und Pass Informationen

Allgemeine Informationen zum Ausweis/Passwesen

Laut dem Ausweisgesetz sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zur Mitführung eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.

Zur Beantragung der Dokumente müssen Sie immer persönlich in der Gemeinde vorstellig werden, da eine Unterschrift geleistet werden muss und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen.

Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige wird die Zustimmungserklärung benötigt, welche von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss. Bei Antragsstellung muss außerdem mindestens ein Erziehungsberechtigter und das Kind dabei sein.
Download Zustimmungserklärung

Alle Ausweise und Pässe haben bis zum Alter von 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren,
ab 24 Jahren gelten sie 10 Jahre.

Für die Entscheidung des benötigten Ausweisdokuments für Reisen ist es ratsam sich beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.
Die Gemeinde gibt keine Auskünfte über Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes.

Personalausweise

Zur Beantragung werden ein aktuelles, biometrisches, digitales Lichtbild, Ihre Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke benötigt.
Nach ca. drei bis vier Wochen bekommen Sie eine Benachrichtigung zur Abholung des Dokuments in der Gemeinde.

Der Personalausweis kostet unter 24 Jahren 22,80 € und ab 24 Jahren 37,00 €.

Unter besonderen Umständen können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Die Ausstellung erfolgt sofort und der vorläufige Personalausweis ist für drei Monate gültig (Kosten 10,00 €).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Personalausweisportal.de

Um die PIN des Personalausweises zurückzusetzen oder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zu aktivieren und der PIN-Brief nicht mehr auffindbar ist, müssen Inhaberinnen und Inhaber von Personalausweisen die Personalausweisbehörde des Hauptwohnsitzes aufsuchen.

Reisepass

Zur Beantragung werden ein aktuelles, biometrisches, digitales Lichtbild, Ihre Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke benötigt.
Nach ca. fünf Wochen bekommen Sie eine Benachrichtigung zur Abholung des Dokuments in der Gemeinde.

Der Reisepass kostet unter 24 Jahren 37,50 € und ab 24 Jahren 70,00 €.

Es ist möglich einen Expresspass zu beantragen, der innerhalb von 72 Werkstunden an die Gemeinde geliefert wird. Für diesen wird ein Aufschlag in Höhe von 32,00 € auf den ursprünglichen Preis berechnet.

In dringenden Ausnahmefällen können Sie nach Glaubhaftmachung (Nachweise für die Dringlichkeit z.B. Reiseunterlagen) einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Die Ausstellung erfolgt sofort und der vorläufige Reisepass ist für ein Jahr gültig (Kosten:
26,00 €).

Für Personen mit starker Reiseaktivität besteht auch die Möglichkeit einen 48-Seiten-Pass zu beantragen. Für diesen ist bis 24 Jahre eine Gebühr von 59,50 € und ab 24 Jahren von 82,00 € zu entrichten.

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