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Gewerbezentralregisterauszug

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann im Rathaus beantragt werden

Auszug aus dem Gewerbezentralregister:

Hierzu gilt dieselbe Vorgehensweise wie beim Führungszeugnis.
Zusatz: Für Firmen als Antragsteller ist zur Anforderung ein Registerauszug des Amtsgerichts vorzulegen.

Die Zusendung des Führungszeugnisses sowie des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister erfolgt direkt vom Zentralregister aus Bonn innerhalb von 14 Tagen an die Wohnadresse bzw. die als Adressat bestimmte Behörde.

 

                               

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