Ab 01.01.2024 gelten folgende Hundesteuersätze für die Gemeinde Rimsting:
- für den ersten Hund auf 60 €/Jahr
- für den zweiten Hund auf 120 €/Jahr
- für jeden weiteren Hund auf 150 €/Jahr
- für jeden Kampfhund auf 800 €/Jahr
Ab 01.01.2024 gelten folgende Hundesteuersätze für die Gemeinde Rimsting:
- für den ersten Hund auf 60 €/Jahr
- für den zweiten Hund auf 120 €/Jahr
- für jeden weiteren Hund auf 150 €/Jahr
- für jeden Kampfhund auf 800 €/Jahr
Gemeinde Rimsting
Schulstraße 4
83253 Rimsting
Telefon: 08051 / 6876 - 0
info@rimsting.de
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