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KFZ-Stillegung

In der Gemeinde Rimsting können ausschließlich Fahrzeuge des Landkreises Rosenheim stillgelegt werden, die im Landkreis Rosenheim zugelassen sind. Bei auswärtig zugelassenen Fahrzeugen oder Verlust von Papieren bzw. Schildern wenden Sie sich bitte direkt ans Landratsamt Rosenheim.

Begriffserklärung:
Stillegung -> das KfZ wird vorübergehend abgemeldet und zu einem späteren Zeitpunkt wieder angemeldet (höchstens 18 Monate)


Bei einer Stillegung brauchen Sie folgende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschilder

Gebühr für eine Fahrzeugstillegung: 12,50 €

 

   Gemeinde Rimsting 
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