Eisflächen-Hinweis

Das Betreten der Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr!
-Für Unfälle wird keine Haftung übernommen-

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Öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Gastgeber
Interaktive Karte

Land- und Forstwirtschaft; Jagd

Tierbestandsmeldungen und Tierseuchen-Angelegenheiten

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten zur Tierseuchenbeitragserhebung und Abwicklung wurde auf die Bayerische Tierseuchenkasse delegiert. Das bedeutet daß die Halter von Rindern, Schafen ihre jährlichen Tierzahlmeldungen nicht mehr über die Gemeinde sondern direkt an die Bayer. Tierseuchenkasse melden. Von dort bekommen Sie auch den Abgabebescheid.

Weitere Informationen zum Thema oder zum Ablauf erhalten Sie bei der TSK (Bayerische Tierseuchenkasse).

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