Für die Bürger gibt es die Möglichkeit zur Eintragung bezüglich der Einrichtung einer Übermittlungssperre nach dem Meldegesetz; die vollständige Bekanntmachung mit den Eintragungsmöglichkeiten und Kontaktdaten können Sie in der hier veröffentlichten  Bekanntmachung der Gemeinde Rimsting (bitte auf Text klicken, pdf, 0,5 MB) ersehen.

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