Anlage zur Plakatierungsverordnung
Sonderhinweise für Wahlplakate
6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahlen oder Abstimmungen
gilt die Beschränkung der gemeindlichen Verordnung nicht; in diesem Zeitraum dürfen Wahlplakate auch außerhalb der Plakatanschlagtafeln (insbesondere mittels beweglicher Wahlplakatständer) angebracht werden.
Die Gemeinde bietet aber auch den Service zusätzlicher großer Anschlagtafeln für die Wahlen,
an folgenden Standorten (siehe auch den Lageplan der der Verordnung als Anlage beiliegt):
Greimharting: Ecke Kreisstraße / Zufahrt Greimharting (gegenüber Wertstoff-Sammelplatz)
Rimsting: am Kreisverkehr Abzweigung Bahnhofstraße 2
Rimsting: Bushaltestelle Rimsting-Bahnhof, Ecke Bahnhofstraße / Kalkgrubstraße
Rimsting: im Bereich Schulhof / Parkplatz Sporthalle (Priener Str. 2 bis 6)
Rimsting: Ecke Priener Straße / Greimhartinger Straße
Pinswang: an der Kreisstraße RO 22, gegenüber Metzgerei Grosse (bei Transformatorhaus)
BITTE nutzen Sie bevorzugt diese Möglichkeit für Ihre Wahlwerbung,
unter Beachtung folgender Regeln:
Pro Partei je Anschlagtafel nur 1 Plakat
keine Plakate überkleben oder versetzen
keine Abstände zwischen den Plakaten
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt im Rathaus; Tel. 08051/6876-27.