Amtliche Bekanntmachungen
Aufruf an alle Hundehalter
Aufruf an alle Hundehalter und Hundehalterinnen !Die Bürger und Gäste im Gemeindebereich Rimsting werden gebeten, ihre Hunde so zu halten, dass eine Gefährdung für andere Menschen und Tiere vermieden wird.
In letzter Zeit sind mehrere Zwischenfälle durch frei umherlaufende und unbeaufsichtigte Hunde passiert. Auch in den Außenbereichen sind Menschen gebissen worden und mehrere Wildtötungen durch streunende Hunde geschehen.
An den Badeplätzen der Gemeinde Rimsting an der Strandanlage in Rimsting/Westernach (vom 15.04. - 30.09.) sowie am Stettner See ist das Mitführen von Hunden (gemäß Satzung) nicht erlaubt.
Wir weisen zusätzlich auf folgende Punkte hin:
- Hunde-Anmeldungspflicht:
Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Gemeinde Rimsting (-siehe Hundesteuersatzung- per Fax unter 08051/6876-44, per e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder im Rathaus Rimsting, Zimmer 2) angemeldet werden und erhalten als Nachweis eine Hundemarke die vom Hund getragen werden muss. -Anmeldungsformular- - Pflicht zur Hundeaufsicht:
Der Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Im Zweifelsfall ist der Hund im Freien an die Leine zu nehmen. Falls ein streunender Hund vom Jäger beim hetzen eines Wildtieres gesichtet wird, hat dieser die Möglichkeit des sofortigen Hunde-Abschusses. Lassen Sie deshalb ihren Hund nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen! - Beseitigung des Hundekots:
Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht dar; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt vor allem im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmaht sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird.
Hundekot ist nicht nur für Kühe sondern auch für den Menschen wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich.
Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene (weitere Informationen).
Zur Unterstützung der Hundehalter wurden in den wichtigsten Bereichen der Gemeinde (wie z.B. am Römerweg, der Seestraße, am Weg nach Burgersdorf und der Strandanlage/Prienmündung) Hundekot-Tüten-Spender mit Abfallkörben aufgestellt. -Anwendung der Hundekottüten-
Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!
Helfen Sie bitte mit, daß unser Rimsting sauber ist und bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.
Vielen Dank !
Aushang Rimsting+Greimharting, Homepage- und Mitteilungsblattveröffentlichung
gez.
Mayer, 1. Bürgermeister
Das Ordnungsamt Rimsting empfiehlt den Hundehaltern (z.B. bei der Neuanschaffung eines Hundes)
einen Besuch einer Hundeschule bzw. sich über die Eigenschaften/Verhaltensweisen/Bedürfnisse ihres Hundes kundig zu machen.



(08051) 6876-0
(08051) 6876-30


